Wir sind Ihre alteingesessene Steuerberatungskanzlei und landwirtschaftlichen Buchstelle in Coesfeld und Recklinghausen. Seit vielen Jahren beraten und unterstützen wir erfolgreich Mandanten in Nordrhein-Westfalen und über die Landesgrenzen hinaus. Unsere Mandanten arbeiten in den unterschiedlichsten Branchen und Gesellschaftsformen. Daher ist es uns besonders wichtig, vielfältige und individuelle Beratungsleistungen bieten zu können.
Unser Spezialgebiet ist die Betreuung von Mandanten aus der Land- und Forstwirtschaft, denen wir als qualifizierte „Landwirtschaftliche Buchstelle“ besonders kompetent zur Seite stehen.
Eines haben alle unsere Mandanten gemeinsam: Sie stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit, ganz gleich aus welcher Branche sie kommen!
Schauen Sie sich gerne auf unserer Webseite um, lernen Sie uns und unsere Leistungen näher kennen und nehmen Sie ganz einfach persönlichen Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihre Nachricht!
Mit über 70 Jahren Erfahrung in der Beratung landwirtschaftlicher Betriebe wissen wir um die ganz besonderen Anforderungen der Branche. Wir unterstützen Sie umfassend bei Ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit.
Mehr erfahrenWir beraten Handwerks- und Handelsbetriebe in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine konstruktive und ergebnisorientierte Beratung
Mehr erfahrenDie Beratung und Unterstützung von verschiedenen Dienstleistungsunternehmen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Dabei berücksichtigen wir natürlich die jeweiligen Besonderheiten, insbesondere bei Freiberuflern wie Ärzten oder Architekten.
Mehr erfahrenSteuerberater, Partner seit 2006
Steuerberater, Partner seit 2016
Steuerberaterin, freie Mitarbeiterin
Beratung ist Vertrauenssache! Als Ihr langjähriger Partner hier vor Ort im Münsterland beraten und unterstützen wir Sie vertrauensvoll und auf Augenhöhe. Steuerberatung, Wirtschaftsberatung und unsere Leistungen als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ stellen wir Ihnen zur Verfügung. Der gezielte Blick auf die Anforderungen jedes einzelnen Mandanten ermöglicht uns eine individuelle und maßgeschneiderte Herangehensweise. Mit welchen Maßnahmen und welcher Strategie wir Ihre Ziele erreichen, legen wir in einem gemeinsamen Gespräch fest.
Mit unserer Bleiming App können Sie uns Belege und Dokumente schnell, sicher und komfortabel zukommen lassen. Laden Sie sich unsere App einfach auf Ihr Smartphone und schon können Sie uns Ihre Dokumente in digitaler Form senden.
Der Versand erfolgt selbstverständlich datenschutzkonform und verschlüsselt. Zum Download klicken Sie entweder auf den passenden Link für Ihr Gerät oder suchen „Bleiming App“ direkt im Appstore für iOS oder bei Google Play für Android.
Ein Einspruch muss klar erkennen lassen, wer Einspruchsführer ist. Bei Ehegatten ist zu beachten, dass diese selbstständige Steuersubjekte sind und daher jeder für sich einspruchsbefugt ist. Es kann daher nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der von einem der Ehepartner eingelegte Einspruch auch für den anderen Ehepartner gelten soll – auch dann nicht, wenn die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben. So die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.12.2019 (2 K 1418/17).
vom 28.01.2022In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ging es um die Besteuerung eines Gewinns aus einem privaten Veräuß...
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