Ein Steuerpflichtiger und die Finanzverwaltung stritten sich über die anzusetzende Restnutzungsdauer für die Absetzung für Abnutzung (AfA) einer vermieteten Immobilie.
Die Agrardieselrückvergütung, die bis 2026 eigentlich schrittweise abgeschafft werden sollte, kommt auf Initiative der aktuellen Bundesregierung wieder in vollem Umfang zurück. Damit soll die heimische Land- und Forstwirtschaft ab 2026 mit rund 430 Mio. € jährlich unterstützt werden.
Bestimmte Betriebe des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag eine Stromsteuererstattung. Die Erstattung dient dazu, die heimischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken.
Bekanntlich wird der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren weiter steigen. Hintergrund sind entsprechende Empfehlungen der Mindestlohnkommission. Das Bundeskabinett hat den Vorschlag der Kommission am 25.10.2025 in der fünften Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, so wie es gesetzlich vorgesehen ist.
Im Rahmen der doch sehr umfangreichen Reform zur Grundsteuer wurden auch einige Pflichten zur Anzeige von relevanten Änderungen eingeführt.
Zukünftig müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Genannt wird dies „neudeutsch“ Verification of Payee (VoP) und ist Teil einer neuen EU-Verordnung.
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung hat sich durch das Jahressteuergesetz 2024 grundlegend geändert. Zwischenzeitlich hat sich auch das Bundesfinanzministerium dazu ausführlich geäußert. Was müssen Sie beachten?
Die Standardherstellungskosten für das Viehvermögen und die Dauerkulturen sollten im BMEL (heute: BMLEH)-Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 angehoben werden.
Fraglich in diesem Streitfall war, ob die Überlassung einer Eigentumswohnung zu Wohnzwecken an die Mutter zu einer ...
Die Steuerpflichtigen waren Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen, die sie vermieteten. Für die Wohnungen war...