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Entgelt von dritter Seite? Zuschüsse der EU zur Anschaffung von Investitionsgütern

Sind über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU an einen Landwirt zur Anschaffung von landwirtschaftlichen Investitionsgütern ein Entgelt von dritter Seite? Darüber hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden (Az.: XI R 26/19).

In den Leitsätzen heißt es: Wenn eine Erzeugerorganisation i. S. von Art. 11 der VO Nr. 2200/96/EG bei Vorlieferanten Gegenstände kauft, diese Gegenstände an ihr angeschlossene Mitglieder weiterliefert und von diesen eine nicht den Einkaufspreis deckende Zahlung erhält, ist der Betrag, den ein Betriebsfonds i. S. des Art. 15 der VO Nr. 2200/96/EG an die Erzeugerorganisation für die Lieferung dieser Gegenstände an die Erzeuger zahlt, Teil der Gegenleistung für die Lieferung an die Erzeuger und daher als Entgelt von dritter Seite anzusehen (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil C vom 9.10.2019 – C-573/18 und C-574/18, EU:C:2019:847, DStR 2019, 2202).

Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle klärt Sie bei Fragen hierzu gerne auf.

News vom 28.09.2020