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Jubiläums-Wochenende – Aufwendungen können abzugsfähige Betriebsausgaben sein

Die Überschrift macht ggf. stutzig, denn in der Regel „feiert“ das Finanzamt nicht wirklich mit. Indes gibt es Unterschiede, die zu kennen sich lohnt: So stand in einem durch das Finanzgericht Münster (Az.: 13 K 3518/15 K) entschiedenen Fall nicht das Jubiläum an sich, sondern vielmehr der fachliche Meinungsaustausch der Eingeladenen im Vordergrund, und genau dieser Nachweis konnte auch geführt werden. Auch steuerlich ein besonderer Fall!

Wenn auch bei Ihnen ein feierwürdiges Jubiläum ins Haus steht, dann sprechen Sie im Vorfeld Ihren Berater in der Landwirtschaftlichen Buchstelle an.

News vom 28.05.2018