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Steuerfreiheit eines anteiligen Veräußerungserlöses bei Unterbeteiligung

In einem vor dem Finanzgericht Münster verhandelten Verfahren (Az.: 13 K 1482/16 K, G) hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Revisions-Az.: I R 36/19). Denn die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Frage einer Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums in einem mehrstufigen Unterbeteiligungsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft. Nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung kommt es auf die Ausübung der tatsächlichen Herrschaft über ein Wirtschaftsgut an. Die klagende GmbH konnte weder frei über ihre Unter-Unterbeteiligung verfügen, was wirtschaftliches Eigentum ausschließt, noch konnte sie Aufwendungen/Anschaffungskosten für die Unterbeteiligung gewinnmindernd berücksichtigen.

Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen ist besondere Vorsicht bei der Zuordnung wirtschaftlichen Eigentums geboten. Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle berät Sie gern.

News vom 17.03.2020