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Ab 2025 neue Regeln für Kleinunternehmer

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung hat sich durch das Jahressteuergesetz 2024 grundlegend geändert. Zwischenzeitlich hat sich auch das Bundesfinanzministerium dazu ausführlich geäußert. Was müssen Sie beachten?

Gesamtumsatzgrenze

Während es bisher darauf ankam, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € und im laufenden Jahr nicht mehr als voraussichtlich 50.000 € betrug, gilt nun für das Vorjahr ein Wert von 25.000 € und für das laufende Jahr ein Wert von 100.000 €. Bei der Prüfung der 100.000 €-Grenze kommt es jedoch nicht mehr darauf an, ob diese Grenze voraussichtlich überschritten wird, sondern es handelt sich nunmehr um eine starre Grenze, d. h. bei Überschreiten der 100.000 €-Grenze kommt ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung unmittelbar nicht mehr zur Anwendung. Man hat bereits für diesen Umsatz die Regelbesteuerung anzuwenden.

Was ist hierbei sonst noch wichtig?

  • Es handelt sich nicht mehr um eine Bruttogrenze, sondern um eine Nettogrenze.
  • Eine Umsatzprognose für das laufende Jahr ist nicht mehr vorzunehmen.
  • Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt keine Umsatzhochrechnung mehr.
  • Wie bisher bleiben bei der Prüfung der Grenze diverse steuerfreie und Hilfsumsätze außen vor. Von erheblicher Bedeutung ist, dass Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberücksichtigt bleiben, z.B. der Verkauf gebrauchter Landmaschinen.

News vom 06.10.2025