Gesamtumsatzgrenze
Während es bisher darauf ankam, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € und im laufenden Jahr nicht mehr als voraussichtlich 50.000 € betrug, gilt nun für das Vorjahr ein Wert von 25.000 € und für das laufende Jahr ein Wert von 100.000 €. Bei der Prüfung der 100.000 €-Grenze kommt es jedoch nicht mehr darauf an, ob diese Grenze voraussichtlich überschritten wird, sondern es handelt sich nunmehr um eine starre Grenze, d. h. bei Überschreiten der 100.000 €-Grenze kommt ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung unmittelbar nicht mehr zur Anwendung. Man hat bereits für diesen Umsatz die Regelbesteuerung anzuwenden.
Was ist hierbei sonst noch wichtig?
News vom 06.10.2025