Da die Wiedereinführung erst ab dem Verbrauchsjahr 2026 erfolgt, gelten bis dahin folgende Werte:
Hinweis:
Bitte beachten Sie: Die Frist für die Abgabe des Agrardieselantrages für das Verbrauchsjahr 2024 endet am 31.12.2025. Bis dahin muss der vollständige Antrag in elektronischer Form beim Hauptzollamt eingereicht werden. Anträge in Papierform werden nicht mehr bearbeitet. „Elektronische Form“ bedeutet eine Online-Übertragung per ELSTER.
Dazu benötigen Sie ein ELSTER-Konto auf Basis Ihrer aktuellen Steuernummer, um das Sie sich (sofern noch nicht geschehen) rechtzeitig kümmern müssen.
Quelle: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Online-Antraege-Verbrauchsteuern/
Agrardieselentlastung/agrardieselentlastung_node.html#vt-sprg-1
News vom 22.12.2025