Zum 01.01.2026 wird der Mindestlohn demnach von derzeit 12,82 € auf 13,90 € erhöht; ab 01.01.2027 dann auf 14,60 €.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt branchenübergreifend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre.
Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind u. a. Auszubildende, Selbstständige und Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten.
Sonderregelungen für bestimmte Branchen – insbesondere für Saisonarbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft – ließen sich leider nicht durchsetzen.
Hinweis:
Wichtig ist, dass Sie nun einmal sämtliche Arbeitsverträge prüfen: Gerade bei Minijobbern müssen diese ggf. an die geänderten Vorgaben zum Mindestlohn angepasst werden.
Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186
News vom 15.12.2025