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Anwendungsregeln zum reformierten Grundsteuergesetz - Koordinierte Ländererlasse bekannt gegeben

Die koordinierten Ländererlasse vom 22.6.2022 zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 geben Hilfestellung bei dem Umgang mit den neuen Grundsteuerregelungen. Abgelöst werden dadurch die Grundsteuer-Richtlinien 1978; diese sind letztmalig für die Einheitsbewertung zum Stichtag 1.1.2024 anzuwenden.

Die Erlasse befassen sich mit der Bemessung, Festsetzung und Entrichtung sowie dem Erlass der Grundsteuer. Nach der Veröffentlichung der Ländererlasse liegen nunmehr sämtliche Verwaltungsanweisungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2022/2025 nach dem sogenannten Bundesmodell vor.

Der Gesetzgeber hatte bereits mit den koordinierten Ländererlassen vom 9.11.2021 zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen zum einen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum anderen – zu für die Bewertungspraxis wichtigen Auslegungsfragen Stellung bezogen. Weitere Fragestellungen können sich jetzt insbesondere noch zu den länderspezifischen Anwendungsregelungen ergeben.

News vom 17.01.2023