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Arbeitgeberbeiträge für eine private Zusatz-KV als Sachbezug

Die Gewährung von Zusatz-Krankenversicherungsschutz für Mitarbeiter ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, aber keine Geldzahlung verlangt werden kann (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 13/16).

Allerdings hat die Freigrenze von 44 € im Monat „Fallbeilwirkung“: Eine Überschreitung dieses Betrags lässt die Steuerfreiheit komplett entfallen.

News vom 09.07.2019