Die Erklärung zur Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs durch das Besitzer-Ehepaar war (mit-)ursächlich für ein Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 1 K 135/19). Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde (VI B 17/20) Erfolg haben, wird der BFH sich zu folgenden Punkten äußern:
Nicht unbedeutend ist die Mitunternehmerschaft der Eheleute, da sie fortgilt, solange der landwirtschaftliche Grundbesitz beiden Ehegatten oder jedem Ehegatten im Alleineigentum oder Miteigentum gehört und dessen wirtschaftlicher Erfolg gemeinsam gefördert wird.
Wenden Sie sich an die Landwirtschaftliche Buchstelle, und lassen Sie sich informieren.
News vom 03.10.2020