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Übertragung einer Pferdepension unter Nießbrauchsvorbehalt – Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose

In seinem Urteil (Az.: VI R 5/17) hat der Bundesfinanzhof klar festgestellt: Eine Totalgewinnprognose muss bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig mehr als eine Generation umfassen.

Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Landwirtschaftsbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier landwirtschaftlicher Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Landwirtschaftsbetrieb zu erstellen. Zum Verständnis: Verluste werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn insgesamt ein Gewinn aus einer Unternehmung erzielt werden kann. Der Nachweis muss durch eine Totalgewinnprognose erbracht werden.

News vom 17.05.2019