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Bewertung von Baumschulkulturen - Erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung

Mehrjährige Kulturen sind Pflanzungen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern – zum Beispiel Baumschulkulturen. Sie unterliegen bei Buchführenden der jährlichen Bestandsaufnahme und gehören zum Umlaufvermögen, das mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten ist.

Die Finanzverwaltung gewährt bereits seit vielen Jahren anstelle einer jährlichen Einzelbewertung ein vereinfachendes, pauschales Verfahren. Zur Schaffung der statistisch notwendigen Datengrundlagen und der dazu notwendigen elektronischen Datenwege im Projekt „Betriebsvergleich 4.0“ wurde die seit 2014 geltende Verwaltungsregelung vom Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2018 verlängert.

Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts „Betriebs­vergleich 4.0“ sollen zwecks erstmaliger Auswertung der Daten die besonderen Bewertungsvorschriften bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs weiter angewendet werden können. Aus diesem Grund hat das BMF die Anwendung der Ausnahme­regelung zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG erneut verlängert (BMF-Schreiben vom 26.11.2021, IV C 7 – S 2163/21/10001: 001).

News vom 07.06.2022