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Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft/-Schen­kungsteuer und der Grunderwerbsteuer das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke (einschließlich der Sonderfälle) an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021 (Immo­WertV) angepasst. Die Änderungen gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022. Der Nachweis eines niedrigeren Marktwerts und die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten mittels Nießbrauch- oder Wohnrechten bleiben hiervon unberührt.

Mit den Änderungen will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.

News vom 28.12.2022