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Der besondere Tipp: Besteuerung der Forstwirtschaft

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich zu den Grundsätzen der ertragsteuerlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs geäußert (Gz.: IV C 7 – S 2232/0-02). Kernpunkte sind neben den Grundsätzen die Voraussetzungen der Tätigkeit sowie ihr Umfang. Das BMF erläutert Fragen der Zuordnung, der Teilbetriebseigenschaft und der Abgrenzung zum Erwerbsbetrieb sowie zur Entnahmemöglichkeit kleiner forstwirtschaftlicher Flächen. Ihrer Landwirtschaftlichen Buchstelle liegen die Einzelheiten des Schreibens vor – sprechen Sie Ihren Berater darauf an!

News vom 03.12.2018