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Der besondere Tipp: Dürreversicherung wird steuerbegünstigt

Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage bestätigt, ist angesichts der im Sommer des Jahres 2018 eingetretenen enormen Dürreschäden in der Landwirtschaft geplant, für Versicherungen gegen Schäden, die auf Dürre zurückzuführen sind, dieselben günstigen steuerrechtlichen Konditionen anzuwenden, wie sie bereits für andere Wetterelementargefahren wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen gelten. Diese waren bereits Ende 2012 begünstigt worden. Für Versicherungen von Schäden durch Hagelschlag besteht ebenfalls eine solche Vergünstigung.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Marktdurchdringung der Versicherungen gegen das Dürrerisiko in Deutschland mit 0,4 Prozent der Ackerfläche bisher äußerst gering – zu gering!

News vom 04.03.2020