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Der besondere Tipp: Gemischte Fahrzeugnutzung: Kfz-Kosten bei der Fahrtenbuchmethode möglicherweise schätzbar

Wird ein betriebliches Kfz, bei dem es sich um notwendiges Betriebsvermögen handelt, auch für private Fahrten, also gemischt genutzt, ist der auf die Privatnutzung entfallende Kfz-Kostenanteil entweder pauschal über die 1%-Methode oder über die Fahrtenbuchmethode zu ermitteln. Wird auf die Karte „Fahrtenbuch“ gesetzt, sind sämtliche Fahrten vollständig und zeitnah zu dokumentieren. Die formalen Vorgaben der Finanzverwaltung sind strikt und genauestens zu beachten. Wird gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen, kann das Finanzamt das Fahrtenbuch verwerfen und den Privatanteil anderweitig ermitteln. Bei der Fahrtenbuchmethode müssen die geltend gemachten Kfz-Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden können.

Bislang hat sich der BFH noch nicht dazu geäußert, in welchem Umfang Ausgaben unter Umständen geschätzt werden können. Aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts München, gegen das Revision eingelegt wurde, wird sich der BFH dazu demnächst äußern (Urteil vom 16.10.2020, 8 K 611/19, Az. der Revision: VI R 44/20). In dem Streitfall ging es um die Betankung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge. Die auf das Betanken des einzelnen Fahrzeuges entfallenden Ausgaben wurden nachträglich geschätzt, da die zum Tanken genutzte betriebliche Zapfsäule weder die beim jeweiligen Tankvorgang abgegebene Menge noch den Preis anzeigte. Zur Schätzung der Tankkosten wurde der Jahresaufwand für den Treibstoff sowie der durchschnittliche Verbrauch des jeweiligen Fahrzeuges gemäß Herstellerangabe herangezogen. Während das Finanzamt von der Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ausging und daher die Anwendung der Fahrtenbuchmethode ablehnte, sah das Finanzgericht die vorgelegten Nachweise als ausreichend aussagekräftig an und winkte die Fahrtenbuchmethode durch. Wenngleich die Ausgangssituation im Streitfall (=  Nutzung einer eigenen Zapfsäule) eher untypisch ist, ist es dennoch denkbar, dass der BFH in seiner Entscheidung auch allgemeingültige Feststellungen zur Schätzung von Kfz-Kosten trifft.

News vom 02.07.2021