Der Koalitionsvertrag steht: Was ist steuerlich geplant?
Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD steht. In Anbetracht der weltpolitischen Lage, aber auch des Reformstaus in Deutschland werden an die neue Regierung große Erwartungen gestellt. Womit ist steuerlich zu rechnen?
Ertragsbesteuerung
- Für 2025, 2026, 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen eingeführt.
- Im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung soll es Verbesserungen beim Optionsmodell nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für Einzelunternehmer und Personengesellschaften geben.
- Die Körperschaftssteuer wird in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 01.01.2028, gesenkt.
- Es soll geprüft werden, ob ab 2027 neu gegründete Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform unter die (vermeintlich) günstigere Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz fallen könnten.
- Zur weiteren Verhinderung von Scheinsitzverlegungen wird der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % angehoben.
- Überstundenzuschläge für über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit sollen steuerfrei gestellt werden; Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit sollen steuerlich begünstigt werden.
- Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten können. Dies soll auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen beschränkt werden; gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang aber der Progressionsvorbehalt geprüft werden.
- Für 2026 wird ein Mindestlohn von 15 € angestrebt.
- Die insbesondere für ausländische Saisonarbeitskräfte relevante 70-Tage-Grenze soll auf 90 Tage ausgeweitet werden.
- Die Entfernungspauschale soll vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen; zurzeit werden für die ersten 20 km Wegstrecke zur Arbeit 30 Cent je km und ab dem 21. Kilometer 38 Cent gewährt.
- Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter (vermutlich eigengenutzter) Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
- Verbesserungen des Kindergeldes, des Kinder- und Alleinerziehendenfreibetrags sind geplant.
- Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden.
- Für die Landwirtschaft ist eine Risikoausgleichsrücklage aufgenommen worden. Ob und wie diese ausgestaltet wird, ist vollkommen unklar.
- Für Mitgliedschaften in Gewerkschaften soll es weitere steuerliche Anreize geben.
Solidaritätszuschlag
Dieser soll unverändert fortgeführt werden.
Gemeinnützigkeit
- Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 € angehoben werden.
- Die Freigrenze aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gemeinnütziger Körperschaften soll auf 50.000 € erhöht werden.
- Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen weitestgehend umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis zu 100.000 € p. a. sollen von der Verpflichtung der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.
Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab 01.01.2026 auf 7 % abgesenkt werden.
Energiesteuer
- Senkung der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte
- Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
- Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer soll revidiert werden
Sicherung des Autostandorts Deutschland
- Begünstigung von E-Dienstwagen durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 €
- Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Sonstiges
- Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 € soll eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll dabei verzichtet werden.
- Zum 01.01.2026 soll eine sogenannte „Frühstart-Rente“ eingeführt werden, nach der für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 € in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, das danach privat weiterbespart werden kann. Die Erträge sollen zunächst bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.
News vom 08.04.2025