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Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichs-maßnahmen - Verteilung eines sog. Gestattungsentgelts

Wann werden sog. Ausgleichsmaßnahmen notwendig? Nun, das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass derjenige, der in Natur und Landschaft eingreift, Ausgleichsmaßnahmen im Sinne einer Rekultivierung von Flächen ergreifen muss.

Um der behördlichen Weisung nachzukommen, hatte eine Landwirtin einem Kraftwerksbetreiber landwirtschaftliche Flächen überlassen und dafür ein sog. Gestattungsentgelt erhalten. Dabei handelte es sich unstreitig um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die folgerichtig Eingang in die Gewinnermittlung der Landwirtin fand. Allerdings wurde die Entschädigung gleichmäßig auf 25 Jahre verteilt (638.525 € : 25 x 0,5).

Die Forderung des Finanzamtes, das Gestattungsentgelt im Zuflussjahr in voller Höhe als Betriebseinnahme zu versteuern, löste eine Klage der Landwirtin aus und beschäftigte schließlich den Bundesfinanzhof (Az.: VI R 34/17). Dieser indes wies die Revision als unbegründet zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, hier die Leitsätze:

1. Überlässt ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, zu seinem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, kann er das Gestattungsentgelt auf den Vorauszahlungszeitraum verteilen, wenn der Nutzungsüberlassungs- und der Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre betragen.

2. Voraussetzung für die Verteilung der Einnahme ist, dass der Vorauszahlungszeitraum anhand objektiver Umstände – und sei es auch im Wege sachgerechter Schätzung – feststellbar (bestimmbar) ist und einen Nutzungsüberlassungszeitraum von mehr als fünf Jahren entgilt.

Die Landwirtschaftliche Buchstelle unterstützt Sie in allen Belangen Ihrer Betriebsführung. Stimmen Sie sich daher vor entsprechenden Vereinbarungen mit Blick auf die Besteuerung ab!

News vom 09.04.2020