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Einkünfte aus einer Vermietungstätigkeit - Erbringen von (gewerblichen) Zusatzleistungen birgt Risiko

Viele Vermieter sind daran interessiert, dass ihre Vermietungstätigkeit dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zugeordnet wird – und das auch dauerhaft so bleibt.

Denn die Alternative in Gestalt einer gewerblichen Vermietungstätigkeit hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des FG Münster interessant. Danach ist besondere Vorsicht bei der Erbringung von Zusatzleistungen durch den Vermieter geboten, die einen gewerblichen Charakter haben. Denn erbringt ein Vermieter solche Zusatzleistungen (dazu zählen zum Beispiel Reinigungsleistungen im vermieteten Objekt), kann das Finanzamt auf den Gedanken einer gewerblichen Vermietungstätigkeit kommen (Urteil vom 25.6.2020, 3 K 13/20 F, Az. der Revision: II R 20/20).

   Ihre Buchstelle ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um steuerliche Fragen rund um eine Vermietungstätigkeit geht. Lassen Sie sich als (zukünftiger) Vermieter umfassend informieren, um steuerlich keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

News vom 20.04.2021