Wir möchten Sie noch einmal an die Pflicht zur Meldung Ihrer elektronischen Kassensysteme erinnern. Alle elektronischen Kassen (elektronische Aufzeichnungssysteme – eAS), die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31.07.2025 elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Es müssen sämtliche im Einsatz befindliche Systeme (gemietete, geleaste oder kurzfristig geliehene eAS) gemeldet werden.
Zu den meldepflichtigen Systemen gehören:
Nicht meldepflichtig sind reine Warenautomaten.
Ab dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen müssen innerhalb eines Monats angemeldet werden; für nach dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassen ist eine Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats nach der (dauerhaften) Außerbetriebnahme durchzuführen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende 2024 eine Ausfüllanleitung zur Verfügung gestellt. Was ist danach zu melden?
Zu beachten ist bei der Meldung, dass alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung zusammengefasst werden.
News vom 15.04.2025