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Erbschaftsteuer - Bewertung eines Nießbrauchrechts an einer Immobilie

Die Bewertung eines im Rahmen eines Vermächtnisses übertragenen lebenslangen Nießbrauchrechts an einer Immobilie war Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof (Beschluss vom 2.12.2020, II B 38/20).

Das Haus gehörte zu 3/4 dem Erblasser und zu 1/4 dessen Lebensgefährtin, die Begünstigte des Nießbrauchrechts war. Da die Lebensgefährtin schon vor dem Erbanfall Miteigentümerin der Immobilie war, unterlag der Erbschaftsteuer nur der ihr durch Vermächtnis zugewandte Nießbrauch am Miteigentumsanteil des Erblassers in Höhe von 75 %. Die zur Feststellung der Höhe des Nießbrauchwerts herangezogene ortsübliche Miete hatte ein Sachverständiger über ein Gutachten ermittelt und die Immobilie dabei als Einfamilienhaus eingestuft.

Insbesondere dagegen richtete sich die Klage der Nießbrauchs-Berechtigten, denn sie war der Meinung, der angesetzte Mietpreis wäre zu hoch (und damit auch der Wert des Nießbrauchrechts), zumal es sich bei der Immobilie um kein Ein-, sondern ein Zweifamilienhaus handelte. Mit diesem Argument konnte die Klägerin allerdings nicht punkten. Denn das Gericht stellte fest: Selbst bei einer Nutzungsmöglichkeit der Immobilie als Zweifamilienhaus wäre weder die angemessene ortsübliche Miete des Gesamtobjekts geringer noch der Wert des Nießbrauchrechts.

News vom 20.09.2021