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Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze zum 1.10.2022 - Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

In der ersten Ausgabe der STEUERNACHRICHTEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT des Jahres 2022 wurde auf einige wichtige Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition eingegangen. Ein dort erwähntes Vorhaben: Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022. Dieser Plan ist inzwischen konkreter geworden. Denn mittlerweile liegt der Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn vor, der vom Bundeskabinett im Februar beschlossen wurde. Danach soll der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen. (Bereits feststeht, dass der Mindestlohn zum 1.7.2022 von derzeit 9,82 Euro auf 10,45 Euro steigt.)

Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sogenannter Minijob) soll im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 520 Euro angehoben werden, um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen.

Ebenfalls heraufgesetzt werden soll die Entgeltgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (sogenannter Midijob), und zwar auf 1.600 Euro. Um die Anreize zu erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein, werden die Beschäftigten insbesondere im unteren Übergangsbereich stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet.

Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

News vom 15.06.2022