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Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags

Für alle Steuerpflichtigen wird der im Einkommensteuergesetz festgelegte Grundfreibetrag ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2022 auf 10.347 Euro im Jahr erhöht. Das ist ein Zuwachs um rund 400 Euro. Damit verbunden ist auch eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs für die bereits vergangenen Monate des Jahres 2022.

News vom 08.06.2022