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Erlass eines Folgebescheids ohne Grundlagenbescheid

Die Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuer nach der Rückgängigmachung eines Bauträgervertrags war Grund für ein Verfahren vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 3 V 3094/17). Denn es gab lediglich einen Folgebescheid gemäß § 155 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) durch das auch für den fehlenden Grundlagenbescheid zuständige Finanzamt (FA). Jetzt liegt dem Bundesfinanzhof eine Beschwerde vor. Denn es ist bisher ungeklärt, ob ein Folgebescheid auf den AO-Paragrafen gestützt werden kann, wenn für den Erlass des noch fehlenden Grundlagenbescheids zwar dasselbe FA zuständig ist, dem Erlass jedoch entgegensteht, dass es sich aktuell noch um eine bloß wiederholende Verfügung handeln würde und die Aufhebung eines anderen Bescheides, die den Erlass des Grundlagenbescheids ermöglichen würde, nicht sofort erfolgen kann, weil zunächst weitere Beteiligte vom FA hinzugezogen und angehört werden müssen.

News vom 13.09.2018