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Feldinventar und stehende Ernte - BMF äußert sich zur Bewertung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zur Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte mit standardisierten Werten veröffentlicht, die sich an den Festlegungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) orientieren.

Die Einkommensteuer-Richtlinien sehen vor, dass für die Bewertung des Feldinventars und der stehenden Ernte entweder betriebsindividuelle Durchschnittswerte oder standardisierte Werte zugrunde gelegt werden. Als standardisierte Werte kommen die im April 2022 aktualisierten Werte nach dem BMEL-Jahresabschluss in Frage.

Das BMF veröffentlicht einen Auszug aus der vom BMEL erlassenen Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss, in dem verschiedene Arten von Feldinventar aufgeführt und Bewertungszahlen genannt werden. Die erstmalige Anwendung der Standardherstellungskosten kann zu einer Bestandserhöhung führen und einen Umstellungsgewinn auslösen (Schreiben vom 08.11.2020, IV C 7 – S 2163/21/10001 :003).

News vom 06.01.2023