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Gemischte Gebäudenutzung: Vorsteuerberichtigung bei geänderter Verwendung

Der Umfang der Vorsteuer war Streitpunkt bei einer Verhandlung vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 111/16).

Es ging um die seinerzeitige Erweiterung eines gepachteten Betriebsgebäudes durch den Anbau einer Cafeteria, bei deren Bau Vorsteuern von mehr als 75.000 Euro angefallen waren. Das Café indes wurde nach zehn Jahren aufgegeben und Vorsteuern anteilig vom Finanzamt zurückgefordert.

Korrekt, urteilten die Finanzrichter. Denn das Umsatzsteuergesetz sieht eine Vorsteuerberichtigung vor, wenn in einem gemischt genutzten Gebäude die steuerpflichtige Tätigkeit eingestellt wird. Die Revision ist anhängig beim Bundesfinanzhof, Az.: V R 61/17.

News vom 19.06.2018