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Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 - Entlastungen geringer als erwartet

Der Gesetzgeber lässt sich vom Disput um das Jahressteuergesetz (JStG) 2023 nicht irritieren. Obwohl das JStG 2023 nach langen Diskussionen erst kürzlich verkündet wurde, liegt bereits der mit Spannung erwartete Referen-tenentwurf zum JStG 2024 vor. In der 240 Seiten starken Gesetzesbegründung werden notwendige Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung sowie BFH-Rechtsprechung vorgestellt. Auch die Zuständigkeit von Finanzbe-hörden ändert sich punktuell.

Angesichts der Kürzung der Agrardieselvergütung hoffen viele Betriebe auf ein deutliches Entgegenkommen seitens der Regierung, etwa durch eine Wiedereinführung der Tarifglättung oder durch die Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage (s.o.). Die erhofften steuerlichen Entlastungen im Gegenzug für die Agrardieselkürzung fallen aber wohl kleiner aus als erwartet.

Die Bundesregierung plant nun offensichtlich, die Tarifglättung rückwirkend zum 01.01.2023 wieder einzuführen, wobei Ende 2028 erneut ein Auslaufen vorgesehen ist. Zudem werden nach derzeitigem Stand nicht alle Betriebe von diesem Steuermodell profitieren, da juristische Personen ausgeschlossen sind.

Steuerexperten halten den Effekt der Tarifglättung ohnehin für eher gering. Ackerbauern haben beispielsweise in den vergangenen Jahren so gut wie gar nicht davon profitiert. Lediglich Schweinehalter konnten sich über größere Rückerstattungen freuen. Der Entlastungseffekt durch die Tarifglättung wird auf rund 50 Mio. €/Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Die Agrardieselrückerstattung beläuft sich auf rund 450 Mio. €/Jahr.

News vom 04.05.2024