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Gewinnübertragung nach § 6b EStG bei Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft

Wie wichtig eine umfassende Beratung im Vorfeld steuerlicher Überlegungen ist, zeigt ein jüngst durch den Bun-desfinanzhof entschiedener Fall (Az.: IV R 19/14):

Eine Personengesellschaft hatte ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft veräußert, an der einer ihrer Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt war. Der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn kann unter den Voraussetzungen des § 6b EStG im Umfang seines Anteils am Gesamthandsvermögen der Schwestergesellschaft auf die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts übertragen werden. Der übertragbare Gewinn ergibt sich aus dem Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Bei der danach erforderlichen Ermittlung des fiktiven Buchwerts auf den Zeitpunkt der Veräußerung allerdings sind alle Bewertungsregeln des § 6 EStG zu beachten, auch die Regelungen zur Wertaufholung. Denn die Ausnahme von der teilweisen Steuerbefreiung nach einer vorher voll gewinnmindernden Teilwertabschreibung gilt nämlich auch für den Fall, dass der Anteil später veräußert wird.

News vom 29.06.2018