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Gewinnermittlung nach § 13a EStG - Was ist mit Entschädigungszahlungen?

Der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs schloss mit der Gemeinde einen Vertrag über die Verlegung und den Betrieb eines Regenwasserkanals auf seinem Flurstück. Die Absprache wurde durch eine persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Zusätzlich verkaufte er der Gemeinde mehrere Grundstücke.

Die mit der Eintragung der Grunddienstbarkeit in Zusammenhang stehenden Leistungen und Gegenleistungen betrachtete der Verkäufer im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 13a EStG 2014 als mit dem Grundbetrag abgegolten. Die Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt führten zu einem Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 9 K 325/17).

Nach dem Richterspruch gehört die Abgeltungszahlung nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Zum einen erfolgte die Einbringung des Kanals unterhalb der Erdoberfläche in einer Tiefe von drei bis vier Metern. Zum anderen war eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Grundstücks nicht gegeben. Bodenschichten unterhalb der landwirtschaftlich genutzten Erdkrume sind dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen und nicht mit dem Grundbetrag nach § 13a Abs. 4 EStG abgegolten bzw. dem Grundbetrag gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG hinzuzurechnen. Die Revision ist anhängig beim Bundesfinanzhof unter dem Az.: VI R 49/18.

News vom 03.06.2019