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Grunderwerbsteuer - Aufstockung einer Beteiligung ist steuerbar

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erkennt auch in der Aufstockung einer Beteiligung an einer Grund besitzenden Personengesellschaft einen steuerbaren Erwerbsvorgang.

Neu im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts ist ein Gesellschafter dann, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden Grund besitzenden Personengesellschaft erwirbt. Die Grunderwerbbesteuerung greift aber selbst dann, wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstockt (Bundesfinanzhof, Az.: II R 35/15). Grund: Ein Teilhaber verliert die Eigenschaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jahren.

Sprechen Sie Ihren Berater in der Landwirtschaftlichen Buchstelle auf diese Besonderheit an.

News vom 01.12.2017