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Grunderwerbsteuer - Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

Die Bekanntmachung der Regionalen Wertansätze 2004 für Ackerland und Grünland nach der Flächenerwerbs-verordnung ist für den Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) maßgebend.

Zu diesem Fragenkomplex musste sich der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren (Az.: II R 7/15) einbringen. Es ging zunächst um den Erwerb mehrerer Grundstücksflächen. Nachdem sich durch eine gesetzliche Neuregelung die Möglichkeit eröffnete, den Verkehrswert der Grundstücke nach den Verhältnissen im Jahr 2004 zu ermitteln und nach Maßgabe der Wertdifferenz zum gezahlten Kaufpreis weitere Flächen zu erwerben, wurden per Nachtragsvereinbarung weitere Flächen erworben. Das Finanzamt allerdings bezog den anteiligen Kaufpreis für den zweiten Grundstückskauf in die Berechnung der Grunderwerbsteuer fälschlicherweise ein.

Die Klage dagegen hatte Erfolg, es gilt: Beim Erwerb weiterer Flächen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs nach § 3 Abs. 7 b Satz 2 i. V. m. Abs. 7 a AusglLeistG gegen Zahlung eines Kaufpreisaufschlags führt die nur wertmäßige Zuordnung eines Teils des bereits für andere Flächen entrichteten Kaufpreises zu den neuen Flächen nicht zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

News vom 13.03.2018