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Grundstücksverkauf bei Fortführung der Verpachtungstätigkeit umsatzsteuerfrei

Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. In diesem Fall tritt der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers. Ob diese umsatzsteuerliche Sondervorschrift im Streitfall anzuwenden war, mussten die Richter des Bundesfinanzhofs klären (Urteil vom 24.2.2021, XI R 8/19).

Hintergrund war ein zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmer geschlossener Grundstückskaufvertrag. Das rund 15.000 m² große und bebaute Grundstück hatte der Käufer bereits zuvor von der GmbH gepachtet. Ein Teil des gepachteten Grundstücks hatte der spätere Erwerber untervermietet. Anders als die Vorinstanz kamen die BFH-Richter zu dem Ergebnis, dass im Streitfall eine (partielle) Geschäftsveräußerung vorliegt. Denn der Käufer hat zumindest ein Teil des von ihm übernommenen Grundstücks nach dem Kauf weiter vermietet und die Verpachtungs-/Vermietungstätigkeit des Verkäufers damit fortgesetzt.

News vom 23.12.2021