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Grundsteuer – Container als Gebäude?

Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Beständigkeit und standfest ist. Als ein Gebäude gilt auch eine abgestellte Fertiggarage aus Beton. Bei ihr ist das Eigengewicht der ortsfesten Verankerung durch ein Fundament gleichwertig. Dagegen genügt nicht bereits das Vorhandensein von Strom- oder Wasseranschlüssen. An der ortsfesten Verankerung fehlt es i.d.R. bei Baustellencontainern, ebenso bei veranstaltungsbezogen aufgestellten Containern, die zu einem bestimmten Stichtag ohne Weiteres wie ein Kiosk abtransportiert werden. Diese und weitere Hinweise zu Einzelfällen erteilte das Finanzgericht Hamburg in einer neueren Entscheidung (Az.: 3 K 95/15).

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News vom 05.04.2018