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Grundsteuer-Feststellungserklärungen - Seit dem 1.7.2022 tickt die Uhr

Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, Feststellungserklärungen zur Ermittlung der reformierten Grundsteuer abzugeben. Dies ist zum Beispiel elektronisch über die Elster-Plattform der Finanzbehörden mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert möglich. Der vom Gesetzgeber festgelegte Abgabezeitraum begann am 1.7.2022 und endet am 31.10.2022.

Wie hoch die neue Grundsteuer letztlich ausfällt, erfahren die Steuerpflichtigen erst, wenn die Gemeinden die zu zahlende Grundsteuer ermittelt haben. Für die Berechnung werden zum einen die auf Basis der Meldungen festgestellten Grundsteuerwerte herangezogen und zum anderen die von den Gemeinden festgelegten Gewerbesteuer-Hebesätze. Definitiv feststehen werden die Grundsteuerbeträge wahrscheinlich erst im Jahr 2025.

News vom 29.12.2022