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Gutachterausschüsse Anwendung der ermittelten Liegenschaftszinssätze

Nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ist Liegenschaftszinssatz der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen i. S. des Baugesetzbuchs (BauGB) ermittelten örtlichen Liegenschaftszinssätze.

Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gilt ein Zinssatz von 5 % für Mietwohngrundstücke. Diese Zinssätze sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: II R 13/16) auch für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet. Voraussetzung ist, dass der Gutachterausschuss bei der Ermittlung die an ihn gerichteten Vorgaben des BauGB sowie der darauf beruhenden Verordnungen eingehalten und die Liegenschaftszinssätze für einen Zeitraum berechnet hat, der den Bewertungsstichtag umfasst. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Veröffentlichung der Liegenschaftszinssätze durch den Gutachterausschuss kommt es für ihre zeitliche Anwendung nicht an.

News vom 29.07.2020