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Inflationsausgleichsgesetz beschlossen - Bundesrat stimmte Ende November zu

Die Umsetzung des von der Bundesregierung im September eingebrachten Gesetzentwurfs „Inflationsausgleichsge-setz“ ist nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossene Sache. Hier die wichtigsten Neuerun-gen:

Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024

Der steuerliche Grundfreibetrag wird zum 01.01.2023 auf 10.908 € angehoben. 2024 kommt es dann zu einer weiteren Erhöhung auf 11.604 €.

Aufgrund der erwarteten Inflation werden die Tarifeckwerte darüber hinaus nach rechts verschoben. Im Jahr 2023 greift der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 € statt bisher ab einem Einkommen von 58.597 €. Im Jahr 2024 kommt er dann erst ab einem Betrag von 66.761 € zum Zuge. Die Tarifeckwerte im Zusammenhang mit der sogenannten Reichensteuer bleiben in den Jahren 2023 und 2024 unverändert (Steuersatz von 45 % ab einem Einkommen von 277.826 €).

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfrei­betrag

Ab dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 €. Bisher gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für jedes weitere Kind dann 250 €.

Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls und erhöht sich für die Jahre 2022 bis 2024. Für beide Eltern beträgt er im Jahr 2022 5.620 €, im Jahr 2023 6.024 € und im Jahr 2024 6.348 €.

Unverändert bleibt der zusätzlich zum Kinderfreibetrag jedem Elternteil zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes. Dieser beträgt weiterhin 1.464 €.

News vom 15.12.2022