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Inflationsausgleichsprämie beschlossen - Interessanter Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber/-innen

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist Anfang Oktober im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Festgelegt wird dort auch die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung einer sogenannten Inflationsausgleichsprämie durch Arbeitgeber/-innen an ihre Arbeitnehmer/-innen.

Durch die Zahlung einer solchen Prämie sollen Kostensteigerungen im Energiebereich und damit die finanzielle Mehrbelastung von Beschäftigten ausgeglichen werden können.

Der Clou daran: Die Prämie darf bis zu 3.000 € pro Person betragen und ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsabgabenfrei. Der Haken: Komplett steuerfrei ist die Prämie nur, wenn sie zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt wird. Möglich ist die Zahlung im Zeitraum 26.10.2022 (= Verkündungsdatum des Gesetzes) und dem 31.12.2024. Die Auszahlung kann als Einmalbetrag oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Im Lohnkonto ist festzuhalten, dass es sich um eine Prämie zum Ausgleich der Inflation handelt.

News vom 30.12.2022