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Investitionsabzugsbetrag: Kein Rückgängigmachen bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Ein auf dem Gebiet der Weinerzeugung tätiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (GbR) hatte für Neuerun-gen, u. a. im Bereich der Kellerausstattung, Investitionsabzugsbeträge gebildet.

Zwei Jahre später schaffte einer der beiden Gesellschafter den neben der Kellerausstattung geplanten Schraubverschließer aus eigenen Mitteln an. Er aktivierte die Wirtschaftsgüter in seiner Sonderbilanz und rechnete die zuvor geltend gemachten Investitionsabzugsbeträge der GbR seinem Sonderbetriebsgewinn außerbilanziell hinzu. Das Finanzamt „spielte“ nicht mit, der Bundesfinanzhof aber bestätigte die Vorgehensweise der Landwirte (Az.: VI R 44/16).

Fragen Sie Ihren Berater in der Landwirtschaftlichen Buchstelle nach den Voraussetzungen.

News vom 02.07.2018