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Landwirtschaftliche Betriebshilfe – Umsatzsteuerfreiheit

Der zwischen einem landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und dem landwirtschaftlichen Maschinenring geschlossene Vertrag führte nicht nur zur Unterstützung bei der Betriebs- und Haushaltshilfe in notleidenden landwirtschaftlichen Betrieben. Er hatte auch folgenreiche Nebenwirkungen; denn die Helfer mussten bis zum obersten Steuergericht wegen der Steuerbefreiung ihrer Leistungen als landwirtschaftliche Betriebshelfer gehen, um ihrem Standpunkt Geltung zu verschaffen. Die Richter des Bundesfinanzhofs gaben ihnen Recht (Az.: V R 31/16) und urteilten: Betriebshelfer, die ihre Leistungen auf der Grundlage des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (kurz: KVLG) in Verbindung mit den in den Streitjahren 2008 bis 2010 geltenden Landessatzungen erbringen, sind als Einrichtungen mit sozialem Charakter der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) anerkannt und können sich für die Steuerfreiheit ihrer Leistungen unmittelbar auf diese Richtlinienbestimmung berufen.

News vom 20.03.2018