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Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt

Die Kritik am seit mehr als 50 Jahren bestehenden sechsprozentigen Nachzahlungszinssatz war auch Thema des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (heute im Bundestag – hib – 1044/2019). Das Ergebnis der Sitzung: Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom Bundesfinanzhof geäußerte Kritik wird nicht geteilt.

Von den Koalitionsparteien wird empfohlen, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten. Zusätzlich wird darauf hinwiesen, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben wird und im Übrigen auch auf Rückzahlungen von den Finanzämtern Anwendung findet.

News vom 26.03.2020