Die Neuregelung tritt am 09.10.2025 in Kraft.
Für den einzelnen Steuerpflichtigen bekommt die Stammdatenpflege damit eine noch größere Bedeutung als bisher. Was Sie schon jetzt tun können:
Hinweis:
Wieder eine neue EU-Verordnung, die beachtet werden muss. Im eigenen Interesse gilt aber, dafür Sorge zu tragen, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Andernfalls können die Verzögerungen im Zahlungsverkehr im ungünstigsten Fall zu enormen Liquiditätsengpässen führen.
Quelle: https://www.datev.de/web/de/nachrichten/gesetzliche-themen/payment-mit-datev/verification-of-payee/
News vom 19.10.2025