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Nutzung von Flächen für Agri-Photovoltaik-Anlagen - Finanzbehörden äußern sich zur Zurechnung und Bewertung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in gleichlautenden Erlassen vom 15.07.2022 (Bundessteuerblatt I S. 1226) Feststellungen zur Zurechnung und Bewertung von Grundstücksflächen getroffen, auf denen sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen errichtet wurden.

Die Besonderheit der Agri-Photovoltaik liegt darin, dass sich die für solche Anlagen verwendeten Flächen weiterhin landwirtschaftlich nutzen lassen. Damit sind die Stromerzeugung durch Sonnenenergie und die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gleichzeitig möglich. Die landwirtschaftliche Produktion findet meist unterhalb der Photovoltaik-Module statt.

Die mit Agri-Photovoltaik-Anlagen bebauten Grundstücksflächen bleiben aus bewertungsrechtlicher Sicht land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Relevant ist das insbesondere für Bewertungen im Zusammenhang mit der Grund-, Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Landwirtschaftliche Flächen, auf denen sich herkömmliche Photovoltaik-Anlagen befinden, werden dagegen dem Grundvermögen zugerechnet. Bei der Bewertung dieser Flächen werden meist die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zugrunde gelegt.

Zum Thema Flächennutzung durch Photovoltaik-Anlagen noch folgende Anmerkungen: Weil die herkömmlichen, auf Freiflächen installierten Photovoltaik-Anlagen dem Grundvermögen zugeordnet werden, können bei Erbschaften oder Schenkungen steuerliche Begünstigungen, die für landwirtschaftliche Flächen gelten, nicht in Anspruch genommen werden. Eine weitere steuerliche Besonderheit: Kommt es innerhalb der ersten Jahre nach einer Hofübergabe zur Errichtung einer Freiflächenanlage, löst das eine erbschaftsteuerliche Nachbewertung aus. Aufgrund der steuerlichen Nachteile, die regelmäßig mit der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen einhergehen, werden landwirtschaftliche Flächen vielerorts nur in geringem Umfang für die Energieerzeugung zur Verfügung gestellt. Die von der Politik geforderte Energiewende wird dadurch deutlich verzögert. Eine politische Mehrheit, die für die Beseitigung der Investitionshindernisse sorgt, ist derzeit nicht in Sicht.

News vom 02.12.2022