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Privates Veräußerungsgeschäft infolge der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein (§ 23 EStG). Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26.11.2020 (2 V 2664/20 A [E]). Die Fakten zum Fall: Im Jahr 2019 wurden zwei Grundstücke zwangsversteigert. Beide waren im Jahr 2009 im Wege der Zwangsversteigerung erworben worden. Das Finanzamt stufte die Versteigerungen als private Veräußerungsgeschäfte ein. Die Gegenargumente des Betroffenen: Zum einen sei ein Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung keine Veräußerung. Denn eine Zwangsversteigerung beruhe – wie eine Enteignung – nicht auf einem willentlichen Entschluss des Eigentümers. Zum anderen sei für die Berechnung der Zehnjahresfrist nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe des Meistgebots, sondern auf das spätere Datum des Zuschlagsbeschlusses abzustellen. Bei beiden Grundstücken sei der Zuschlagsbeschluss nach Ablauf der Zehnjahresfrist erteilt worden.

Der Senat hatte indes keine Zweifel am Vorliegen privater Veräußerungsgeschäfte und lehnte daher eine Aussetzung der Vollziehung des ergangenen Steuerbescheids ab. Auch bei einer Zwangsversteigerung beruhe der Eigentumsverlust auf einem Willensentschluss des Eigentümers, weil er den Eigentumsverlust – anders als bei einer Enteignung – durch eine Befriedigung der Gläubiger verhindern könne. Ob der Eigentümer dazu wirtschaftlich in der Lage ist, spiele keine Rolle, stellte das Gericht fest.

Die Richter bejahten außerdem eine Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb. Entscheidend sei dabei der Tag der Abgabe des jeweiligen Meistgebots, nicht die Erteilung des Zuschlagsbeschlusses. Für die Berechnung der Frist des § 23 EStG sei grundsätzlich das obligatorische Rechtsgeschäft maßgeblich und das sei bei einer Zwangsversteigerung mit der Abgabe des Meistgebots abgeschlossen. Der Zuschlag, mit dem der Erwerber das Eigentum kraft Hoheitsakt erwerbe, sei der „dingliche“ Akt der Eigentumsübertragung.

News vom 29.10.2021