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Regierungskoalition beschließt drittes Entlastungspaket

Unterstützungsmaßnahmen für zahlreiche Bevölkerungsgruppen

Die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich Anfang September auf weitere finanzielle Entlastungen für in Deutschland lebende Personen geeinigt. Beschlossen wurde nun das dritte Maßnahmenpaket innerhalb des Jahres 2022, das Preissteigerungen, die in letzter Zeit vor allem im Energiebereich stattgefunden haben, ausgleichen soll. Hier eine Auswahl der geplanten Maßnahmen:

Steuerfreibetrag steigt

Der Steuerfreibetrag (sogenannter Grundfreibetrag) wird zum 1.1.2023 auf 10.632 € (plus 285 €) und zum 1.1.2024 auf 10.932 € (plus 300 €) erhöht.

Maßnahmen gegen kalte Progression

Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines progressiven Einkommensteuertarifs nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden.

Geplant ist die Einführung neuer Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer zum 1.1.2023, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Von dieser Maßnahme sollen fast 50 Millionen Steuerpflichtige profitieren.

Entfristung der Home-Office-Pauschale

Die sogenannte Home-Office-Pauschale wird entfristet. Pro Home-Office-Arbeitstag ist auch nach 2022 ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von 5 € pro Tag möglich (maximal 600 € jährlich).

Mittlerweile plant die Bundesregierung, den maximal zulässigen Abzugsbetrag auf jährlich 1.000 € durch das Jahressteuergesetz 2022 zu erhöhen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird zum 1.1.2023 um monatlich 18 € auf 237 € erhöht. Aufgestockt wird zudem der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.

Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2023 auf 2.880 € und im Jahr 2024 dann auf 2.994 €.

Einkommensgrenze Midijob

Die Einkommensgrenze beim sogenannten Midijob erhöht sich ab 2023 auf monatlich 2.000 €. (Bis Ende September 2022 liegt die Midijob-Einkommensgrenze bei 1.300 €, ab Oktober steigt sie dann auf 1.600 €.)

Deckelung des Strompreises

Privathaushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen sollen eine bestimmte Strommenge, den sogenannten Basisverbrauch, zu einem vergünstigten Preis erhalten (Strompreisdeckel).

Nachfolge Neun-Euro-Ticket

Für den Nachfolger des Neun-Euro-Tickets, das bis Ende August befristet war, werden vom Bund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt.

Auszahlung weiterer Energiepreispauschalen

An Studentinnen und Studenten sowie Berufsfachschülerinnen und -schüler wird eine Energiepauschale in Höhe von 200 € gezahlt. Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten.

Heizkostenzuschuss

Wohngeldberechtigte bekommen für die Monate September bis Dezember 2022 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 € (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 540 € (Zwei-Personen-Haushalt). Für jede weitere Person im Haushalt, die wohngeldberechtigt ist, gibt es 100 Euro.

Einführung Bürgergeld

Hartz IV gehört bald der Vergangenheit an und wird ab 2023 durch das höhere Bürgergeld abgelöst. Momentan liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende bei 449 €. Das monatliche Bürgergeld soll 502 € betragen und wird damit um 53 € höher liegen.

Abschaffung der Doppelbesteuerung bei Renten

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge bereits ab dem 1.1.2023 voll absetzen können (und damit schon zwei Jahre früher als ursprünglich geplant).

Unterstützung von Unternehmen

Für energieintensive Unternehmen, die ihre höheren Energiekosten nicht weitergeben können, wird ein Unterstützungsprogramm aufgelegt. Die bereits existierenden Hilfsprogramme für Unternehmen sollen bis Ende 2022 verlängert werden.

News vom 15.12.2022