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Sonderausgaben in Form einer dauernden Last

Ob Versorgungsleistungen zum Sonderausgabenabzug zuzulassen sind, war Streitgegenstand vor dem Finanzgericht Hessen (Az.: 11 K 1161/11). Der klagende Sohn hatte zwar einen steuerlich anzuerkennenden Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag abgeschlossen. Dennoch blieb insbesondere streitig, auf welche übertragenen Vermögensgegenstände sich der zwischen ihm und seiner Mutter vereinbarte Versorgungsvertrag bezog.

Ein Übergabevertrag schließlich ist regelmäßig ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen, deshalb müssen Rechte und Pflichten besonders eindeutig bestimmt werden. Dazu gehören Mindestvoraussetzungen, die exakt zu bezeichnen sind: Umfang des übertragenen Vermögens, Art und Höhe der Versorgungsleistung sowie Art und Weise der Zahlung. Und: Der aus dem übertragenen Vermögen erzielbare Nettobetrag muss ausreichen, um die Versorgungsleistungen zu zahlen. Zudem müssen die Vereinbarungen zu Beginn des Rechtsverhältnisses und bei Änderung für die Zukunft getroffen werden.

Im Revisionsverfahren muss der Bundesfinanzhof die individuelle Sachlage prüfen (Az.: X R 38/16).

Wenn Sie eine Vermögensübergabe planen, beraten Sie sich in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer Landwirtschaftlichen Buchstelle.

News vom 27.12.2017