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Steuerbegünstigung für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine neue Übersicht über die länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Februar 2019 – veröffentlicht. Sie ersetzt die BMF-Schreiben aus den Jahren 2000 und 2004. Thema ist die Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG).

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News vom 29.08.2019