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Umbruch von Dauergrünland - Greening nach der GAP-Reform 2015

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt a. M. hat außerdem zu den Leistungen im Zusammenhang mit den Dauergrünlanderhaltungsgesetzen/-verordnungen der Länder Stellung genommen (Az.: S 7410 A – 74 – St 112).

Aufgrund der Anforderungen der sog. Cross-Compliance für die Gewährung von EU-Direktzahlungen mussten einige Bundesländer Dauergrünlanderhaltungsgesetze bzw. -verordnungen erlassen, nach denen der Umbruch von Dauergrünland der vorherigen Genehmigung bedarf. Ein Verstoß führt zu Kürzungen der Direktzahlungen. In der Regel wird die Genehmigung unter der Auflage erteilt, an anderer Stelle innerhalb des jeweiligen Bundeslandes eine Ersatzfläche in gleicher Größe als Dauergrünland anzulegen. Die OFD-Verfügung informiert zu unterschiedlichen Regelungen in einzelnen Bundesländern und gibt Aufschluss zur Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz.

Ihrer Landwirtschaftlichen Buchstelle liegt der vollständige Text der Verfügung vor. Sprechen Sie Ihren Berater darauf an.

News vom 14.12.2017