Aktuelles

zurück

Umsatzgrenze bei der Pauschalierung der Umsatzsteuer - BMF-Schreiben klärt Detailfragen

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde die Anwendung der Umsatzsteuer-Pauschalierung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gesetzlich neu geregelt. Seit dem 1.1.2022 dürfen nur noch Betriebe die Pauschalierungsregeln anwenden, deren Gesamtumsatz 600.000 € nicht übersteigt.

Bei der Umsetzung der neuen Vorschrift haben sich zahlreiche Fragen ergeben, zum Beispiel wie der Gesamtumsatz zu ermitteln oder was bei Betriebsneugründungen und -übergaben zu beachten ist. Antworten auf viele Fragen gibt das BMF-Schreiben vom 2.6.2022 (III C 2 – S 7410/19/10001:016).

Zum Thema Umsatzsteuer-Pauschalierung noch folgender Hinweis: Im Jahr 2022 beträgt der Pauschalsteuersatz 9,5 %. Der Gesetzgeber schlägt ab dem 1.1.2023 einen Satz von 9,0 % vor und kommt damit seiner gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Überprüfung des Steuersatzes nach. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein. Erst dann wird die konkrete Höhe des ab 2023 anzuwendenden Satzes feststehen.

News vom 19.10.2022