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Umsatzsteuer - Pflanzenlieferung als unselbstständige Nebenleistung?

Zur Frage, ob eine Pflanzenlieferung eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende selbstständige Leistung oder eine unselbstständige Nebenleistung zu den dem Regelsteuersatz unterliegenden Ein-pflanz-, Pflege- und Anwachsgarantieleistungen darstellt, hat das Finanzgericht Münster wie folgt geurteilt (Az.: 5 K 1145/16 U):

  • Das Liefern von Pflanzen und das Einpflanzen bildet regelmäßig keine untrennbare wirtschaftliche Einheit, vielmehr können diese Leistungen getrennt voneinander durchgeführt werden.
  • Nur wenn der Unternehmer neben der Pflanzenlieferung weitere Dienstleistungen erbringt (z. B. Planungs- oder Grabpflegeleistungen), die das Lieferungselement qualitativ überwiegen und der Gesamtleistung das Gepräge geben, handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz unterliegt.

Die Revision ist anhängig beim Bundesfinanzhof unter dem Az.: V R 22/17.

 

News vom 01.12.2017